Gutsherrschaft

Gutsherrschaft ist die Bezeichnung für eine feudale Herrschaftsform, die sich seit dem Mittelalter mit der Ostkolonisation in den östlichen Gebieten des Heiligen Römischen Reichs entwickelte. Sie ging auf die Grundherrschaft zurück, die im Westen des Reiches die dominierende Form blieb.[1] Im Osten setzte sich hingegen die Gutsherrschaft als bestimmende, wenn auch nicht einzige Form der Agrarverfassung durch.[2] Seit dem 16. Jahrhundert entstand daraus der Typus des ostelbischen Junkers.[3] Ein bei der Ritterschaft inkorporiertes und damit landtagsfähiges Gut wird als Rittergut bezeichnet.

  1. Art. Gutsherrschaft. In: Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte.
  2. Philipp Halm: Rechtsökonomie und Bodenmarkt. Nomos, 2022. S. 51.
  3. Gutsherrschaft Rundfunk Berlin-Brandenburg, abgerufen am 24. Februar 2016.

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